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Integrative Arbeits- und Beschäftigungsmodelle für psychisch erkrankte Menschen
Von Beate Simons, Birgit Weißleder und Dorte Cancel
In letzter Zeit wird zunehmend gefordert, psychisch erkrankte Menschen mit Unterstützungsbedarf an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt forciert ins Blickfeld zu nehmen. So sprechen sich beispielsweise die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder für eine Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen aus.
Psychische Erkrankungen nehmen zu
Zum Hintergrund ist zu bemerken, dass psychische Erkrankungen gehäuft festgestellt werden. Psychische Beeinträchtigungen und psychosoziale Probleme stellen für Langzeitarbeitssuchende ein erhebliches Hemmnis für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Aus dem Gesundheitsreport 2009 der Deutschen Angestellten-Krankenkasse geht hervor, dass Erwerbspersonen mit der Diagnose einer psychischen Erkrankung merklich häufiger krankgeschrieben werden als Personen ohne eine psychische Diagnose. Durchschnittlich wurden für Personen mit einer psychischen Diagnose 2008 27,6 Fehltage erkrankungsbedingt am Arbeitsplatz ermittelt. Personen ohne entsprechenden Befund fehlten demgegenüber durchschnittlich lediglich 9,9 Tage.
Zudem sind die Anforderungen der Arbeitswelt deutlich gestiegen. Dies macht es psychisch erkrankten Menschen besonders schwer, beruflich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert zu bleiben oder integriert zu werden. Erschwerend kommen nicht regelhaft gelöste Hindernisse zur Teilhabe am Arbeitsleben hinzu. Eine Änderung der Werkstättenordnung ist beispielsweise unverzichtbar, damit auch so genannte virtuelle Werkstätten als Teil eines Werkstattverbundes anerkannt werden.
Wachsender Anteil von psychisch erkrankten Menschen in Werkstätten
Der Anteil psychisch erkrankter oder beeinträchtigter Menschen steigt in den Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, der Arbeitsförderung und in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Insgesamt rund 16 Prozent betrug laut Studie der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik (ISB) die bundesweite Zunahme an Werkstattplätzen von 2001 bis 2006. Als eine Ursache wird der wachsende Anteil der so genannten Quereinsteiger benannt. Diese weisen ganz überwiegend eine seelische Behinderung auf.
Auf die damit verbundenen steigenden Ausgaben haben die Sozialversicherungsträger reagiert. So strebt im Rheinland der Landschaftsverband an, drei Prozent aller beschäftigten Mitarbeitenden der WfbM innerhalb von zwei Jahren auf Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu integrieren. Dies gilt sowohl für Beschäftigte, die im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich tätig sind.
Denn bislang liegt die Zahl der Übergänge von einer Werkstatt für behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur bei zirka 0,17 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen. Umgekehrt erfolgen mehr als zwei Prozent der Zugänge in Werkstätten aus Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Deshalb befinden sich nicht zuletzt viele Werkstätten und andere Dienste und Einrichtungen auf dem Weg, diesen Grenzbereich zu schließen. Es entstanden in letzter Zeit eine Reihe von personenzentriert weiterentwickelten Hilfen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Zum einen für psychisch erkrankte Menschen, die in einer Werkstatt tätig sind. Zum anderen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose mit erheblichen Vermittlungshemmnissen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II. Beispielhaft wird dies am Standort Bonn verdeutlicht.
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat in seinen Empfehlungen vom März 2009 konstatiert, dass betriebsintegrierte Arbeitsplätze einen sinnvollen Beitrag zur dauerhaften Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, aber auch zum Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt leisten.

Seit Herbst 2008 bieten die Gemeinnützigen Werkstätten Bonn (GVP) ihren Beschäftigten externe Einzelarbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Ziel des Angebots ist es, ein den Neigungen, Fähigkeiten und der Ausbildung des Einzelnen entsprechendes Beschäftigungsverhältnis zu schaffen, mit der Orientierung, eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Im Fokus stehen daher nicht ausschließlich die leistungsstärksten Werkstattbeschäftigten. Es geht vielmehr um die generelle Vermittlung von beeinträchtigten Menschen auf passgenaue Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dabei kann es sich auch um so genannte Nischenarbeitsplätze handeln. Mit der Maßnahme wird dem psychisch beeinträchtigten Menschen ermöglicht, in den normalen Arbeitsalltag von Unternehmen hineinzuwachsen.
Damit eine möglichst hohe Vermittlungsrate in Arbeitserprobungen erzielt wird, findet zunächst eine intensive Vorbereitungsphase statt. Auf der Grundlage eines individuellen Förderplans, der unter Einbeziehung der Teilnehmer erarbeitet wird, wird der Maßnahmeablauf kleinschrittig geplant und im weiteren Verlauf angepasst. Im Anschluss daran erfolgt ein externes Praktikum auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz. Die Akquise der passgenauen Arbeitsplätze wird durch die Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in enger Absprache mit dem Integrationsfachdienst koordiniert. Mit erfolgreichem Abschluss wird das Beschäftigungsverhältnis als betriebsintegrierter Arbeitsplatz fortgeführt. Es findet eine sehr enge und regelmäßige Betreuung am Arbeitsplatz statt. Der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Status sowie die Vergütung der Beschäftigten lehnen sich an den Bestimmungen der WfbM an.
Von der Werkstatt in den Betrieb – das Beispiel Frau B.
Frau B. nimmt seit dem 25. Mai 2009 an der Maßnahme teil. Davor war sie mehr als fünfzehn Jahre im Rahmen der Eingliederungshilfe in der GVP im Bereich Elektrorecycling und Versand tätig. Sie ist stark beeinträchtigt durch eine psychomotorische Verlangsamung, eine deutlich herabgesetzte Leistungsfähigkeit sowie durch Konzentrations- und Auffassungsschwierigkeiten.
Bereits im Herbst 2008, als das neue Angebot erstmals allen Werkstattbeschäftigten vorgestellt wurde, äußerte sie Interesse mit sehr konkreten Vorstellungen an ihren gewünschten Tätigkeitsbereich. Sie strebte an, in einer Bäckerei in Teilzeit Hilfstätigkeiten auszuführen. Ihr Wunsch war: kein direkter Kundenkontakt und kein Einsatz im Kassenbereich. Daran anknüpfend begann die individuelle Vorbereitung, die gemeinsame Fortschreibung des individuellen Förderplans, Praktikumsakquise und Bewerbungstraining beinhaltete.
Trotz ihrer Ausschlusskriterien gelang es, als Einsatzort für Frau B. eine Bäckereifiliale im Zentrum von Bonn zu finden, wo sie Ende September nach einem Vorstellungsgespräch einstieg.
Seit dieser Zusage blüht Frau B. auf. Die Bäckerei stellt Frau B. eine Praktikumsanleiterin zur Seite, zudem erhält sie Unterstützung durch die Integrationsbegleiterin der GVP. Folgende Hilfetätigkeiten sind zu erledigen: Brötchen schmieren und belegen; Salat waschen; Tomaten, Gurken sowie Eier schneiden; Spülmaschine ein- und ausräumen; Geschirr im Cafébereich abräumen; Tische abwischen und diverse Reinigungsarbeiten.
Es zeigt sich, dass Frau B. eine enge personelle Anbindung und tägliche Rückmeldungen benötigt. Obwohl Frau B. hoch motiviert ist, kommt es aufgrund ihrer verminderten Auffassungsgabe immer wieder zu Missverständnissen. Auch bei hohem Arbeitsaufkommen in der Bäckerei kann sie ihre Bedürfnisse nicht zurückstellen. Sie kann Situationen nicht adäquat einschätzen. Hinzu kommen Beschwerden von Kunden, weil Frau B. bei der Belegung der Brötchen die hygienischen Vorschriften nicht stets einhält. Als weniger problematisch erweisen sich dagegen fehlende Fähigkeiten, wie z.B. herabgesetztes Durchhaltevermögen und geringe Konzentrationsspanne.
In nächster Zeit steht ein Auswertungsgespräch mit Frau B.s Anleiterin und Fachkraft an. Es geht darum, zu erörtern, ob das Praktikum als Vorbereitung für eine Beschäftigung auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz fortgesetzt werden soll. Obwohl aus den obigen Gründen das Praktikum möglicherweise nicht verlängert werden kann, hat Frau B. bisher vielschichtige Erfahrungen sammeln können. Letztendlich müsste so lange gesucht werden, bis für Frau B. ein passgenauer Arbeitsplatz gefunden wäre. Dies könnte zum Beispiel in der Küche eines Restaurants sein, wo sie ohne Kundenkontakt ist. Bis dahin könnte die Zeit für ein intensives Kompetenztraining genutzt werden.

Wie die Geschichte von Frau B. exemplarisch zeigt, kann es gelingen, auch langjährige Werkstattbeschäftigte mit entsprechenden Voraussetzungen zu motivieren, auf einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz zu wechseln und wertvolle Erfahrungen zu machen. Aber der bisherige Verlauf zeigt auch, dass die vorgesehene dreimonatige Vorbereitungsphase in der Regel zu kurz ist. Insbesondere soziale Kompetenzen spielen eine außerordentlich wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration auf einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz. Gemeint sind damit vor allem Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Frustrationstolerenz sowie die angemessene Äußerung von Bedürfnissen. Deshalb bleibt abzuwarten – auch wenn bei zirka 20 Prozent der Werkstattbeschäftigten das Angebot auf einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz auf Interesse gestoßen ist – , wie viele davon am Ende auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz vermittelt werden.
Berufliches Profiling plus
Im Mittelpunkt des im November 2009 gestarteten Projekts stehen Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen (SGB II), die vermutlich ihre Ursache in einer psychischen Beeinträchtigung haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personen, bei denen noch unklar ist, ob sie für mindestens drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig sind.
Die herkömmlichen Instrumente der Arbeitsförderung wirken häufig nicht, weil sie nicht den besonderen Fähigkeiten, Einschränkungen und Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entgegenkommen. Dies führt dazu, dass sie entweder nacheinander mehrere Maßnahmen ohne erkennbaren Erfolg durchlaufen oder gänzlich frustriert untätig sind.
Es findet mit jedem Teilnehmer ein Profiling statt, durchgeführt durch den Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie. Die Personen werden durch das Reha-Team der ARGE Bonn zugewiesen. Das zielgruppenspezifische Assessment erfolgt zur Abklärung der Erwerbsfähigkeit und der Notwendigkeit von weiteren Hilfen durch psychiatrische Fachkräfte.
Bei seelischen Erkrankungen besteht in der Regel ein wechselseitiger Zusammenhang zwischen dem Krankheitsbild und der Lebenssituation. Die berufliche Situation kann also Auslöser einer psychischen Problematik oder Ausdruck einer in anderen Bereichen begründeten Belastung sein – oder beides. Daher wird die gesamte Lebenssituation der Teilnehmer in den Blick genommen. Hierfür stehen vielfältige Diagnostikmethoden zur Verfügung, z.B. Anamnese, IDA und Cogpack. Anknüpfend an diese Erkenntnisse wird das relevante Umfeld der Teilnehmer mit einbezogen. In diesem Rahmen können auch aufsuchende Gespräche mit Ärzten, Angehörigen, Freunden etc. stattfinden.
Zum Ende der maximal dreimonatigen Clearingphase wird ein individueller Hilfeplan mit Vorschlägen zu weiteren Perspektivplanungen und Zielvereinbarungen erstellt. Dieser bildet das zentrale Steuerungsinstrument, mit dem alle Beteiligten weiterarbeiten können.
Arbeitsgelegenheiten
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 können Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung durchgeführt werden. Der Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie bietet zwanzig solcher Arbeitsgelegenheiten für Kunden der ARGE an. Das spezifische Angebot wurde vor dem Hintergrund entwickelt, dass es sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen außerordentlich schwierig gestaltet, einen Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Standardisierte Förderinstrumente greifen bei ihnen oft nicht.
Dieser Erkenntnis wird Rechnung getragen, indem – ausgehend von dem persönlichen Leistungsvermögen, der Erwerbsbiografie und den Fähigkeiten – für jeden der berufliche Wiedereinstieg individuell geplant, vorbereitet und begleitet wird. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass
Die Arbeitsgelegenheiten dienen somit nicht nur als Förder-, sondern auch als Diagnoseinstrument. Nach Ablauf des zwölfmonatigen Förderzeitraums ist es in der Regel möglich, fundierte Aussagen hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der einzelnen Teilnehmer zu treffen und geeignete Anschlussperspektiven zu empfehlen.
Berufsausbildung
Die Vermittlungschancen für psychisch erkrankte Menschen ohne Ausbildung sind verschwindend gering. Daher bildet die GVP vier Menschen mit psychischen Erkrankungen zu Fachlageristen aus. Es handelt sich um eine zweijährige Ausbildung mit der Option, nach dem Berufsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer die Ausbildung um ein weiteres Jahr zur Fachkraft für Lagerlogistik fortzusetzen. Die Auszubildenden sind im Bereich der Lagerwirtschaft tätig, der über Hochregallager mit insgesamt über 8000 Palettenstellplätzen verfügt. Daneben besuchen sie die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule in Köln. Ergänzend bietet der Arbeitgeber auf das Berufsfeld abgestimmten Unterricht an. Zurzeit befinden sich drei Männer und eine Frau in der Berufsausbildung. Zuvor waren alle männlichen Azubis in der Werkstatt beschäftigt; die Frau war als AGH-Kraft tätig. Die Vorbereitung auf die Vermittlung in den Ausbildungsplatz erfolgte durch den Integrationsfachdienst, der auch die Begleitung am Arbeitsplatz übernimmt. Im Rheinland handelt es sich bei den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes um spezielle Fachkräfte, die für den Umgang mit psychischer Beeinträchtigung qualifiziert sind. Die Erfahrungen sind bislang sehr positiv auf allen Seiten. Vor diesem Hintergrund sollen perspektivisch die Ausbildungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen erhöht werden. So ist angedacht, in der Verwaltung Ausbildungsplätze zum Bürogehilfen zu schaffen.
Selbstverständlich gibt es neben den dargestellten teilhabeorientierten Hilfen noch weitere Regionen in Deutschland, in denen neue flexible Angebotsformen geschaffen wurden. Stellvertretend seien hier das Projekt Safari in Saalfeld (Thüringen)* und das Projekt Kopernikus in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern)** genannt.
Mit diesen guten Praxisbeispielen können für eine Vielzahl von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen neue Wege ins Arbeitsleben eröffnet werden. Somit können wichtige „Etappenziele“ in Richtung der von der UN-Konvention postulierten Inklusion der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden.
Trotz der erfolgreichen Schaffung neuartiger Hilfeformen ist die Arbeits- und Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen nach wie vor unbefriedigend. Gleichzeitig ist die Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung für psychisch erkrankte Menschen unbestritten. Weit über den Einkommenserwerb hinaus stellt jedes Beschäftigungsverhältnis einen höchst wirksamen Integrationsfaktor dar. Dies ist deshalb so bedeutsam, da darüber Kontakte, Zugehörigkeit, Tages- und Wochenstruktur sowie Aktivierung erreicht werden. Auch psychisch erkrankte Menschen selbst geben Arbeit sehr häufig als vorrangiges Ziel an.
Das bestehende Instrumentarium der Hilfe und Förderung Arbeitssuchender berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen oft nicht ausreichend. Vielfach wird auf spezifische Förderkonzeptionen verzichtet. Deshalb macht es Sinn, ein Element wie die Werkstatt für die Teilhabe von Personen mit Unterstützungsbedarf im Arbeitsleben zu nutzen. Diese sind mit ihrem kompakten Know-how geradezu prädestiniert für die maßgebliche Mitwirkung an der weiteren Flexibilisierung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau der Hilfen. Letztendlich ist aber auch klar, dass neben der Werkstatt als zentraler Baustein weitere Alternativen zur Teilhabe am Arbeitsleben in diesen Prozess einzubeziehen sind.
Was bringt die neue Regierung?
Mit Spannung wird deshalb verfolgt, wie die neue Bundesregierung die in der alten Legislaturperiode begonnenen Überlegungen zur Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen fortführen will. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) vorgesehen. Dabei sollen Schnittstellenprobleme zwischen Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen abgebaut werden, insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen. Auch eine Effizienzsteigerung der Arbeitsmarktinstrumente ist angedacht, damit Arbeitssuchende mit spezifischen Schwierigkeiten erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Zudem plant die neue Koalition die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Unabhängig von diesen Vorhaben wird die Regierung sich daran messen lassen müssen, wie sie tatsächlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sicherstellt. Fakt ist: Wir brauchen ein dichtes Netz an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, damit niemand verloren geht. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen in Deutschland zu schaffen, damit Übergänge in den allgemeinen Arbeitmarkt keine Seltenheit bleiben.
Beate Simons ist Vorstandsmitglied des Bonner Vereins für gemeindenahe Psychiatrie e.V.
Birgit Weißleder ist Leiterin des Bereichs Organisationsentwicklung des Bonner Vereins
Dorte Cancel ist im Bereich Integrationsbegleitung der Gemeinnützigen Werkstätten Bonn GmbH (GVP) tätig.
Kontakt:
Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie e.V.
Maarstraße 98a
53227 Bonn
Tel.: (02 28) 9753-132
Telefax: (02 28) 9753-199
E-Mail: weissleder@bonner-verein.de
Web: www.bonner-verein.de
* www.bildungszentrum-saalfeld.de/web/cms/front_content.php?idcat=136
www.bildungszentrum-saalfeld.de/web/cms/front_content.php?idart=166
** www.diakoniezuessow.de/160.0.html


"Wir lieben Trödel und hassen teuer!" so hätte wahrscheinlich Saturn unseren Basar beworben. Der 1. Trödel-Basar in der Niederschwelligen Werkstatt, Eifelstraße am Dienstag, den 30.10.2007 zog viele Kauflustige an: "Wie auf Omas altem Speicher...", beschrieben einige die Atmosphäre, in der man so gut stöbern konnte.
Von 11 bis 17.00 Uhr luden Dagmar Klemund-Lüpertz und Karin Matzner ein zum Stöbern und Plauschen bei Kaffee und Kuchen. Auch Sylvia Eichhorn aus dem Wohnheim Rilkestr. war begeistert dabei: "Erstens fand ich die Idee und die Umsetzung eines Basars sehr gut. Man konnte stöbern, gucken und auch gute Schnäppchen machen. Ich finde auch, dass man so eine Aktion ruhig mal öfter machen sollte. Dies ist vor allem deswegen so gut, weil die meisten, die den Basar besucht haben, selber wenig Geld haben. Deshalb finde ich persönlich so etwas gut, eben weil es sich auch rentiert. Es sind sehr, sehr viele Spenden angekommen, die zum größten Teil sehr schön waren, egal ob Bücher, CDs, Klamotten oder andere Kleinigkeiten."
Parallel dazu fand in der Kreativ- und Holzwerkstatt ein Mitmachangebot statt, das verschiedene Techniken vorstellte, wie z. B. Druck, Batik oder Seidenmalerei. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an das Kreativ-Team: Claudia Drescher, Eva Peppinghaus und Frank Rückwardt.
Und nochmal vielen Dank an alle Spender! Sehr gern nehmen wir auch weiterhin Spenden an. Der nächste Basar soll schon am 11.12.2007 stattfinden, im Rahmen unserer Weihnachtsfeier.
Alle sind herzlich eingeladen!
Team FDA Wohnheim: D. Klemund-Lüpertz, K. Matzner



Die Gemeinnützigen Werkstätten Bonn (GVP) haben am Donnerstag ihren Erweiterungsbau am Pfaffenweg 47 eröffnet. Die Geschäftsführer (von links) Wolfgang Pütz und Beate Simons sowie Jutta Naumann vom Werkstattrat übernahmen den symbolischen Schlüssel von Klaus Heuser, Leiter des Rheinischen Sozialamtes im Landschaftsverband, und dem Architekten Alexander von Canal. Der Staatssekretär im NRW-Sozialministerium, Stefan Winter, begrüßte die Erweiterung als "wichtiges Zeichen für die Zukunft der Menschen mit psychischer Behinderung", die in der Einrichtung für Versand- und Verpackungsservice und Lagerwirtschaft arbeiten.
ca/FOTO: MAX MALSCH 17.03.2007